Nicht immer denkt man rechtzeitig daran, die Kündigung des Mietvertrags abzuschicken. Fristen müssen jedoch eingehalten werden und wenn die Kündigung erst am 01. des Folgemonats eintrifft, verschiebt sich auch der Kündigungstermin. Deshalb sollte man wissen, ob man eine Kündigung auch kurzfristig per Fax zustellen kann.
Eine Kündigung des Mietvertrags muss schriftlich erfolgen und mit eigenhändiger Unterschrift. Man könnte nun meinen, dass so auch eine Kündigung per Fax möglich wäre, allerdings vergisst man hierbei, dass die Unterschrift beim Empfänger dann nicht im Original vorliegt. Eine Kündigung setzt immer die original Unterschrift voraus, eine Kündigung per Fax ist somit nicht möglich.
Sie können versuchen, die Kündigung per Fax vorab zu senden und direkt im Original per Post nachzusenden. Hier liegt es allerdings im Ermessen des Vermieters, ob er kulant ist oder nicht. Die Fax-Kündigung muss er jedoch nicht akzeptieren.
Was wäre dann dabei zu beachten?
Senden Sie die Kündigung im Anschluss an das Fax auch im Original unterschrieben per Post zu. Es macht in jedem Fall Sinn, auf dem Fax auch anzukündigen, dass das Schreiben im Original schon auf dem Postweg ist. Sie sollten auch darauf achten, dass Fax und Postsendung identisch sind – setzen Sie also kein neues Schreiben für den Postweg auf.
Achtung: Dies stellt keine Rechtsberatung dar! Haftung oder Gewähr für die Richtigkeit der Angaben wird nicht übernommen. Für eine umfassende, verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Anwalt Ihres Vertrauens.
