Was für Arten von Mietverträgen gibt es?

Wenn auch Sie kurz vor der Unterzeichnung eines Mietvertrags stehen, ist es wichtig, dass Sie sich ein genaues Bild über dessen Einzelheiten verschaffen. Denn wie bei nahezu allen Verträgen gilt auch hier: Mietvertrag ist nicht gleich Mietvertrag. Damit Sie im Vertragsdschungel und im Klauselwirrwarr nicht den Überblick verlieren, hier ein kleiner Überblick über die häufigsten Mietvertragsarten.

Die meisten Mieter befinden sich in einem unbefristeten Mietverhältnis, das auf unbegrenzte Zeit geschlossen wird und vom Mieter ohne Begründung jederzeit gekündigt werden kann. Ebenfalls möglich sind befristete Mietverträge, in denen das Vertrags- und Mietende von vornherein festgelegt wird. Während der Laufzeit des Vertrags können ihn weder der Vermieter noch der Mieter kündigen.

Neben befristeten oder unbefristeten Mietverhältnissen sind auch Staffelmietverträge oder Indexmietverträge möglich. Ein Staffelmietvertrag ist ein schriftlicher Mietvertrag, in dem nicht nur die Anfangsmiete, sondern auch die zukünftigen jährlichen Mietsteigerungen festgelegt werden. Staffelmietverträge werden normalerweise als Zeitmietverträge vereinbart, die der Vermieter während der Laufzeit nicht kündigen kann. Der Mieter hingegen hat beim Staffelmietvertrag ein Sonderkündigungsrecht und darf erstmals zum Ablauf des vierten Jahres unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen.

Bei einem Indexmietvertrag hängt die Mieterhöhung vom durch das Statistische Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland ab. Eine Erhöhung der Miete ist jedoch erst nach einem Jahr möglich. Der Vermieter ist zudem verpflichtet in seiner schriftlichen Mieterhöhungserklärung den alten und den aktuellen Preisindex anzugeben. Beim Indexmietvertrag ist lediglich der aktuelle Preisindex ausschlaggebend für eine Mieterhöhung. Der Vermieter kann während der Mietzeit keine sonstigen Mieterhöhungen fordern, weder aufgrund einer ortsüblichen Vergleichsmiete noch aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen.

Grundsätzlich gilt jedoch für alle Mietvertragsarten, dass beide Mietvertragsparteien namentlich benannt und das Mietobjekt exakt bezeichnet werden müssen. Des Weiteren enthält ein Mietvertrag die vereinbarte Miethöhe sowie den Beginn und – bei befristeten Mietverträgen – das Ende des Mietverhältnisses. Mietverträge können theoretisch auch nur aus ein paar Sätzen bestehen oder mündlich abgeschlossen werden. Hierbei gilt stets das Bürgerliche Gesetzbuch, wenn nichts Anderes vereinbart wurde.


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Eine Antwort auf Was für Arten von Mietverträgen gibt es?

  1. Jakob sagt:

    Ziemlich viele Informationen auf einmal. Wusste nicht, dass es so viele verschiedene Arten von Mietverträgen gibt.

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