Wie regelt man eine Untervermietung vertraglich?

Sie befinden sich in einem befristeten Mietverhältnis, sind vertraglich für einen bestimmten Zeitraum an Ihre Wohnung gebunden, können diesen Vertrag jedoch aus diversen Gründen nicht erfüllen? Oder verfügen Sie nicht mehr über dieselben finanziellen Mittel wie zur Zeit des Mietvertragsabschlusses und können sich die Wohnung alleine nicht mehr leisten?

Falls Sie nun mit einer Untervermietung liebäugeln, sollten Sie sich vorab jedoch genau über alle Rechte und Pflichten informieren, denn gerade im Punkto Untermiete können sich große Probleme ergeben, wenn die Verhältnisse nicht von Beginn an vertraglich geregelt sind. Vor allem dann, wenn der Untermieter einen Schaden anrichtet oder sich nicht an die Hausordnung hält, muss oftmals der Hauptmieter dafür gerade stehen, wenn kein Vertrag über die Untermiete existiert.

Viele Vermieter sträuben sich gegen eine Untervermietung, weshalb im Mietvertrag nur selten ein Recht auf Untervermietung eingeräumt wird. Versichern Sie sich also zunächst, dass Ihr Vermieter nichts dagegen hat. Die Erlaubnis zur Untervermietung muss grundsätzlich schriftlich beantragt werden. Sollten Sie einen Untermieter ohne Erlaubnis bei sich aufnehmen, droht Ihnen im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung. Erlaubt Ihnen Ihr Vermieter einen Untermieter, gilt es zu beachten, ob die Erlaubnis nur eine bestimmte Person betrifft (in diesem Falle müssen Sie jede weitere Untervermietung neu genehmigen lassen) oder ob eine generelle und nicht personengebundene Berechtigung zur Untervermietung erteilt wurde.

Der Vermieter kann die Erlaubnis jedoch auch verweigern, wenn die Person des Untermieters die Untervermietung für den Vermieter unzumutbar macht oder wenn die Wohnung durch die Untervermietung übermäßig belegt werden würde.

Werden sich Vermieter und Mieter nicht über die Untervermietung einig, kann der Mieter versuchen diese gerichtlich durchzusetzen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat und vernünftige und nachvollziehbare wirtschaftliche oder persönliche Gründe anführen kann.
Bei einer Untervermietung ist es wichtig, das Verhältnis Hauptmieter zu Vermieter (das Hauptmietverhältnis), das Verhältnis Untermieter zu Hauptmieter (das Untermietverhältnis) sowie das Verhältnis Untermieter zu Hauptvermieter vertraglich genau zu regeln.

Der Hauptmieter hat gegenüber dem Untermieter die gleichen Pflichten wie ein “normaler” Vermieter, der Untermieter die gleichen wie ein „normaler“ Mieter. So hat der Untermieter z.B. ein Recht zur Minderung, wenn er die Mietsache nicht zu dem im Untermietvertrag vereinbarten Mietzweck nutzen kann. Er kann jederzeit fristlos kündigen oder Schadensersatz verlangen.
Wichtig zu beachten ist jedoch, dass ein Untermietverhältnis über Wohnraum nicht den gleichen Kündigungsschutzbestimmungen unterliegt wie ein Hauptmietverhältnis.


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